PEBERES Rechtstipp: Baurecht

Wann könnten Ansprüche wegen des Bröselsteins verjähren?

Insbesondere Ende letzten Jahres wurde in der Presse und im Fernsehen viel über den Bröselstein berichtet. Ein Hersteller soll von 1987 bis 1996 fehlerhafte Kalksandsteine hergestellt haben. Dabei wurde der Rohstoffkalk eingespart und durch ein schwefelhalti­ges Abfallprodukt ersetzt, das bei der Rauchgasentschwefelung in Kohlekraftwerken anfiel.

Diese Steine sind in einer Vielzahl von Häusern verbaut worden, insbesondere auch in der Region am Niederrhein.

Es stellt sich dann die Frage, ob eventuelle Schadenersatzansprüche inzwischen verjährt sind oder nicht.

In Betracht kommen Schadenersatzansprüche gemäß § 823 BGB (Eigentumsverletzung) und § 826 BGB, weil die Herstellerfirma die Steine in Kenntnis des Fehlers von 1987 bis 1996 weiter produziert haben soll.

Die Schadensfälle verjähren grundsätzlich nach drei Jahre ab Kenntnis von den schadensbegründenden Tatsachen. Nach § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis Schadenersatzansprüche spätestens in zehn Jahren. Dabei sollte man davon ausgehen, dass diese Frist ab dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform 01.01.2002 gilt, sodass die Verjährung schon am 01.01.2012 eingetreten sein könnte. Allerdings beginnt diese Frist erst mit Eintritt des Schadens, sodass sich diese eventuell verlängern könnte, wenn vorher noch gar keine Schäden z.B. Risse usw. aufgetreten sind.

Auf jeden Fall sollte jeder, der sich für betroffen hält, prüfen, ob er noch nicht verjährte Ansprüche hat. Falls dies der Fall sein sollte, ist zu empfehlen rechtzeitig Maßnahmen einzuleiten, die eine Verjährung hemmen.

Stand: 11.05.2012

Auskunft erteilt:

Picture of contactperson Dr. Peter Tuxhorn
Rechtsanwalt
Haagstraße 14
47441 Moers

Phone: (0 28 41) 88 173-0
Telefax: (0 28 41) 88 173-29
tuxhorn@peberes.de

 

logo
Rechtsgebiete

Unsere Rechtsgebiete:
Arbeitsrecht
Architektenrecht
Baurecht
Eherecht 
Erbrecht
Europarecht
Familienrecht
Gesellschaftsrecht
Gewerbraummietrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Insolvenzrecht
Inkasso / Forderungseinzug
Mietrecht
Nachbarrecht
Steuerrecht
Strafrecht
Verkehrszivilrecht
Versicherungsrecht
Vertragsrecht
Verwaltungsrecht
Werksvertragsrecht
Wirtschaftsrecht
Wohnungseigentumsrecht
Zivilrecht

Lesen Sie mehr über unsere Rechtsgebiete …