Klagen ohne Risiko

Die Prozessfinanzierung bietet die Chance, einen berechtigten Anspruch ohne Kostenrisiko einzuklagen. 

Voraussetzung für die Prozesskostenübernahme ist eine positive Erfolgsaussicht, ein Streitwert von mindestens 10.000 Euro und die gesicherte Bonität des Beklagten. 

Der Prozessfinanzierer übernimmt alle anfallenden Prozesskosten – gegen eine Beteiligung am Erlös im Erfolgsfall. Die Erlösbeteiligung entfällt selbstverständlich, wenn die Klage nicht erfolgreich ist. Dann übernimmt der Prozessfinanzierer alle Kosten!

PEBERES erarbeitet mit Ihnen eine maßgeschneiderte Prozessfinanzierungslösung in Zusammenarbeit mit einem regionalen Prozessfinanzierer. Dadurch sind Sie vom aufwändigen Verfahren zur Beantragung einer Prozessfinanzierung entlastet.

Vereinbaren Sie einen kostenfreien Beratungstermin.

Ihre Vorteile:
Sie können Ihre Forderung vor Gericht einklagen, auch wenn Ihr Gegner wirtschaftlich überlegen ist. Dafür erhält der Prozessfinanzierer im Erfolgsfall einen Teil des erzielten Erlöses.

Wenn Sie vor Gericht verlieren sollten, entstehen Ihnen keine Kosten. Der Prozessfinanzierer trägt die Kosten des Verfahrens, d. h. die Gerichtskosten, die Kosten des gegnerischen Anwalts, die Kosten des eigenen Anwalts und sämtliche Zeugen- und Sachverständigenkosten.

Für Unternehmer interessant: Sie schonen Ihre eigene Liquidität. Außerdem entfällt bei Unternehmen das Erfordernis, Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten in der Bilanz auszuweisen. 

 

 

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