PEBERES Rechtstipp: Familienrecht
Geld von Schwiegereltern
Ein nicht seltener Fall: Was tun, wenn Kind und Schwiegerkind Geldbeträge zum Kauf einer Wohnung oder eines Hauses erhalten haben und die Ehe dann später geschieden wird?
Der Bundesgerichtshof hat aktuell eine für Schwiegereltern erfreuliche Grundsatzentscheidung getroffen, die die Rückforderung solcher Geldbeträge zukünftig wenigstens erleichtert. Derartige finanzielle Unterstützungen werden nunmehr als Schenkung und nicht mehr als sogenannte Zuwendung gewertet, was dazu führt, dass jedenfalls eine teilweise Rückforderung des Geldes in Betracht kommt. Denn die Geschäftsgrundlage einer solchen Schenkung – nämlich eine intakte Ehe – entfällt regelmäßig mit der Scheidung, weil die Ehe nicht mehr fortbesteht und das eigene Kind nicht mehr in den fortwährenden Genuss der finanziellen Hinwendung kommt. Die Höhe der Rückforderung hängt aber davon ab, wie lange das eigene Kind von der Unterstützung profitiert hat, indem es die Wohnung oder das Haus nutzte.
Entsprechende Kürzungen sind hinzunehmen.
Stand: 23.03.2010
Auskunft erteilt:
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Nicole Suhadi Fachanwältin für Familienrecht Haagstraße 14 47441 Moers Phone: (0 28 41) 88 173-0 Telefax: (0 28 41) 88 173-29 suhadi@klaas.de |


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